Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 69/08

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. März 2008 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 39/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelas-sen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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