Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 W 23/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 27. April 2009 gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 12. März 2009 - 11 O 451/08 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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