Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 182/09

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Köln vom 07.05.2009 (33 O 214/08) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des am 02.12.2008 vor der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln geschlossenen Vergleichs (33 O 214/08) sind von den Beklagten 10.353,90 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 07.03.2009 an die Klägerin zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 4.483,57 €


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