Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 85/09

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 13. Mai 2009 - 28 O 845/08 - abgeändert:

Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Beschwerde, werden dem Antragsgegner auferlegt.

Wert des Beschwerdeverfahrens: die in erster Instanz angefallenen Kosten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.