Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 21 UF 65/09

Tenor

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11. Februar 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler (12 F 378/08) abgeändert. Die Abänderungsklage des Klägers wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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