Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 WF 134/09

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Brühl vom 24.07.2009 - Aktenzeichen: 31 F 100/09 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Brühl zurückverwiesen.


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