Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 559-560/09

Tenor

Der angefochtene Beschluss und der Arrestbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 24.02.2009 (502 Gs 524/09) werden aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Staatskasse zur Last.


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