Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 91/09

Tenor

Der Senat lehnt eine Entscheidung über die ihm mit Verfügung des Richters des Amtsgerichts Köln vom 20. Oktober 2009 - HRB 00000 - vorgelegte Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) vom 16. Oktober 2009 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 6. Oktober 2009 ab und gibt die Sache an das Amtsgericht Köln zurück.

Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Oberlandesge-richt Köln werden nicht erhoben.


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