Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 8/10

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 18. Juni 2009 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Beschlusses der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19. August 2008 sind von dem Beklagten 3.208,48 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 15. November 2008 an den Kläger zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 721,14 €.


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