Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 11 W 14/10

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller vom 8.2.2010 gegen den Beschluss der 29. Zi-vilkammer des Landgerichts Köln vom 1.2.2010 (29 OH 3/09) wird kostenpflichtig verworfen.


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