Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 17 U 60/09

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 28.05.2009 - 1 O 480/08 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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