Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 27/10

Tenor

I. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 14.01.2010 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 403/06 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

II. Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.


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