Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 W 12/10

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Vorsitzenden der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 12.02.2010 - 3 O 16/10 - aufgehoben.

Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Urteils des Appellationsgerichts Krakow vom 20.04.2009 - I Aca 805/07 - wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller hat die in beiden Instanzen entstandenen Kosten des Verfahrens zu tragen.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 W 22/25
18. März 2025
3 W 22/25 18. März 2025

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