Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 68/10

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 08.02.2010 - 404 F 397/09 - wird auf Kosten des Antragsgegners als unzulässig verworfen.


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