Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 SchH 13/09

Tenor

Die Antragstellerin wird darauf hingewiesen, dass ihre Anträge auf Feststellung der Undurchführbarkeit eines schiedsrichterli-chen Verfahrens und auf Bestellung eines Einzelschiedsrichters unzulässig sind.

Die Antragstellerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bin-nen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.


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