Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 WF 188/10

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den seinen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zurückweisenden Beschluss des AG Eschweiler vom 30.08.2010 - 12 F 234/10 - wird als unzulässig verworfen.


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