Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 12 U 15/10

Tenor

Die Berufung des Beklagten zu 1 gegen das am 20.05.2010 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln (30 O 201/02) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten zu 1 auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 5.512,28 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.