Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 U 11/10

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.03.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (14 O 235/10) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 14.902,70 EUR festgesetzt.


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