Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 150/10

Tenor

Der Beschluß der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Köln vom 21. September 2010 - 33 VI 523/09 - wird aufgehoben, soweit darin die Vorlage der Sache an das Oberlandesgerichts Köln angeordnet worden ist. Die Sache wird an das Amtsgericht Köln zurückgegeben. Eine weitere Entscheidung des Oberlandesgerichts in der Sache ergeht nicht.

Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Köln werden nicht erhoben.


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