Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 743-744/10

Tenor

1. Dem Verurteilten wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts B. gewährt.

2. Der vorbezeichnete Beschluss wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts B. zurückverwiesen.


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