Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 198/10

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 29. November 2010 wird der Beschluß des Rechtspflegers des Amtsgerichts Leverku-sen vom 10. November 2010 - 9 VI 109/09 - dahin geändert, daß für den Nachlaß des zwischen dem 19. und 20. Januar 2009 ver-storbenen Erblassers I. G. B. die Nachlaßpflegschaft mit dem Wirkungskreis der Vertretung des Nachlasses gegenüber Ansprüchen der Antragstellerin angeordnet wird.

Die Auswahl und die Bestellung des Nachlaßpflegers werden dem Amtsgericht übertragen.


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