Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 WF 248/10

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 04.11.2010 - 31 F 197/10 -, mit welchem die Kosten des Kindesunterhaltsverfahrens die Antragsteller zu 1) und 2) jeweils zu 10 % und der Antragsgegner zu 80 % zu tragen haben und mit welchem der Verfahrenswert auf 12.940,00 € festgesetzt worden ist, wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.


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