Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 AuslS 121/10

Tenor

Die Leistung von Rechtshilfe aufgrund des schweizerischen Rechtshilfeersuchens des Bezirksamts Z. vom 26.1.2010 ist hinsichtlich der Herausgabe der gespiegelten Daten von den anlässlich der Wohnungsdurchsuchungen bei den Betroffenen sichergestellten Datenträgern (im einzelnen aufgeführt) zulässig.

Die Einwendungen der Betroffenen hiergegen werden zurückgewiesen.


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Zitiert von

Vorlagebeschluss vom Kammergericht (4. Strafsenat) - 4 Ws 101/19, 4 Ws 101/19 - 151 AR 52/19
21. September 2020
4 Ws 101/19, 4 Ws 101/19 - 151 AR 52/19 21. September 2020

Referenzen