Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 176/10

Tenor

Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 05.08.2010 – 15 O 601/09 – ohne mündliche Verhandlung gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.


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