Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 2/11

Tenor

Der Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts Bonn vom 30.12.2010 wird aufgehoben. Das Verfahren wird zur ordnungsgemäßen Entscheidung über die Frage, ob der Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 10.11.2010 gegen den Beschluss vom 27.10.2010 – 35 VI 329/09 Npfl. – abgeholfen wird, an das Amtsgericht Bonn zurückgegeben.

Kosten des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht werden nicht erhoben.


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