Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 21 UF 190/10

Tenor

1. Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 22.11.2010 werden die Beschlüsse des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 05.10.2010 und 11.11.2010 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.

2. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.


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