Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 11 W 90/10

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 16. November 2010 gegen den Kostenbeschluss der Einzelrichterin der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25. Oktober 2010 - 18 OH 35/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer gemäß § 97 Abs. 1 ZPO zu tragen.

Beschwerdewert: bis zu 4.000,00 €


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