Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 26 + 27/10

Tenor

Der mit Schriftsatz des Notars T. in M. vom 5. Januar 2011 gestellte Antrag, von der Erhebung der Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens abzusehen, wird abgelehnt.


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