Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 2 U 120/10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.09.2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 3 O 58/10 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten beider Instanzen des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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