Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 178/10

Tenor

1.) Die Berufung des Klägers gegen das am 30.9.2010 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer der Landgerichts Köln - 31 O 203/10 - wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.) Die Revision wird nicht zugelassen.


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