Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 42/11

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.1.2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen mit der Maßgabe, dass Prozesskostenhilfe nicht wegen fehlender Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen die Klage versagt werden darf.


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