Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 88/10

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.04.2010 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 7 O 9/10 – wird zurückgewiesen.

 

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.


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