Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 63/11

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 3. März 2011 gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 14. Februar 2011, 6 T 105/10, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 1) und 2) je zur Hälfte zu tragen.


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