Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 91/10

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 20.100,01 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins-satz ab dem 24. Juli 2009 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung seiner Rechte aus der gemäß Beitrittserklärung vom 27. Septem-ber/2. Oktober 2000 begründeten mittelbaren, von der T Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfergesellschaft gehaltenen Kommanditbetei-ligung des Klägers im Nennbetrag von DM 60.000,00 an der J Drit-te Immobilienfonds Köln GmbH & Co. Projekte … KG an die Be-klagte.

2.Die Beklagte wird - ebenfalls Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus der unter Ziffer 1. genannten mittelbaren Kommandit-beteiligung - verurteilt, an den Kläger € 1.085,04 (vorgerichtliche Anwaltskosten) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunk-ten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 24. Juli 2009 zu zahlen.

3.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der ihr vom Kläger angebotenen Abtretung seiner Rechte aus der unter Ziffer 1. genannten mittelbaren Kommanditbeteiligung in Verzug befindet.

4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 13% und die Beklagte zu 87%; die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz werden dem Kläger zu 46% und der Beklagten zu 54% auferlegt.

6.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstre-ckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

7.Die Revision wird nicht zugelassen.


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