Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 176/10

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 23.09.2010 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 297/10 - abgeändert, die einstweilige Verfügung derselben Zivilkammer vom 15.06.2010 aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Antragstellerin zu tragen.


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