Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 217/11

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 S. 1 StPO) verworfen mit der Maßgabe, dass die Anordnung unter Ziff. 5 im Tenor des angefochtenen Beschlusses – „Fesselung“ – aufgehoben wird.


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