Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 U 31/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 2. Februar 2011 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 O 627/09 - wird als unzulässig verworfen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.


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