Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 14 UF 160/10

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 11.08.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht – Köln (315 F 226/09) abgeändert.

Es wird festgestellt,

1.               dass der Beklagte zu 1. nicht der Vater des Beklagten zu 2. ist,

2.              dass der Kläger der Vater des Beklagten zu 2. ist.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.


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