Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 195/10

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichtes Köln vom 06.10.2010 – 20 O 49/10 – wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichtes Köln vom 06.10.2010 – 20 O 49/10 – abgeändert.

Die Klage wird in vollem Umfange abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des von dieser aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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