Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 119/05

Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 24.05.2005 verkündete Teilurteil des Landgerichts Bonn - 10 O 189/04 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.


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