Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 11/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Dezember 2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 252/10 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens


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