Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 168/10

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. Oktober 2010 verkün­dete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 568/09 - aufgehoben.

Die Sache wird, auch zur Entscheidung über die Kosten des Beru­fungsverfahrens, an das Landgericht Köln zurückverwiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Der Kläger macht als versicherte Person gegen die Beklagte Leistungen aus einer von der Firma L. GmbH im Jahr 1997 abge­schlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung geltend.

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