Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 10/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14. Dezember 2010 - 3 O 331/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.


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