Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 55/10

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.2.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (15 O 174/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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