Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - III-1 RVs 96/11

Tenor

Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil der 2. kleinen Jugend-kammer des Landgerichts Aachen vom 1. Dezember 2010 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagten gestattet wird, die Geldstrafe ab dem 1. des auf die Rechtskraft folgenden Monats in monatlichen Teilbeträgen von je 35,00 € zu zahlen.

Die Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.


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