Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 WF 116/11

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wir der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 13.05.2011 - 402 F 149/11 - mit der Maßgabe abgeändert, dass die Beiordnung von Rechtsanwalt G. in T. erfolgt, soweit keine höheren Kosten entstehen, als sie bei Beiordnung eines gerichtsbezirksansässigen Rechtsanwalts und zusätzlicher Beiordnung eines wohnortansässigen Verkehrsanwalts entstehen würden.


1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.