Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 69/11

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4.3.2011 (32 O 250/10) wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.


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