Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 18 U 126/11

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.3.2011 – 22 O 659/09 – gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.


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