Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 SchH 3/11

Tenor

Zum Schiedsrichter (Einzelschiedsrichter) wird

Herr VorsRiLG a.D. X.

bestellt.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgeho­ben.


G r ü n d e :

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

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