Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 157/11

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Brühl vom 12.05.2011 – 35 F 239/10 – zum Versorgungsausgleich wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.